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Krisenmanagement

Eine Krise ist eine außergewöhnliche Situation, die nicht allein mit den üblicherweise eingesetzten Ressourcen bewältigt werden kann. Das kommunale Krisenmanagement schafft die Rahmenbedingungen und Grundlagen für ein zielgerichtetes lageorientiertes Handeln aller Beteiligten zur optimalen Bewältigung von Krisen.

An der Bewältigung eines Hochwasserereignisses sind staatliche (z.B. BOS*) und nichtstaatliche Akteure beteiligt. Die Bewältigung eines Hochwassers ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle Betroffen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des Zumutbaren beitragen müssen (WHG §5 Abs. 2).
Die wesentlichen Aufgaben des kommunalen Krisenmanagements sind:

  • Abwehr von Gefahren für Leib und Leben sowie materielle Güter
  • Erhalt von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
  • Sicherstellen der Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen
  • Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewährleisten der lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung
  • schnellstmögliche Rückkehr in den Normalzustand

    Um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben, müssen die Abläufe in trockenen Zeiten gründlich geplant werden.

    Angebot: Beratungsgespräche zum Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Kommunen

    Die WBWF bietet 30minütige Beratungsgespräche für Kommunen an, in denen die kommunalen Mitarbeiter*innen sich mit Christian Brauner, Brauner Risk Management, und ggf. Mitarbeitenden des Landratsamtes über ihren Hochwasseralarm- und Einsatzplan (HWAEP) sowie Ihre individuelle Situation austauschen können. Die Kosten betragen 50 € pro Beratungsgespräch (Termine s.u.).
    Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail unter info@wbw-fortbildung.de.
     
    Zielgruppe dieses Angebots:
    Im HWAEP sind polizeiliche, feuerwehrtechnische und wasserbautechnische Maßnahmen für den Hochwasser- bzw. Starkregenfall zu regeln. Die Federführung liegt in der Regel bei der Ortspolizeibehörde. Deshalb sollten in den Beratungsgesprächen vertreten sein:
    • Ortspolizeibehörde, z.B. Ordnungsamt  
    • örtliche Feuerwehr, in der Regel Kommandant oder Stellvertreter  
    • die mit dem Hochwasserschutz beauftragte Organisation, z. B. Bauhof, Tiefbau, Abwasserbetrieb.
    Da ein HWAEP immer auch politische Entscheidungen enthält, ist eine Beteiligung von Bürgermeisterin oder Bürgermeister wünschenswert und nach unseren Erfahrungen immer auch hilfreich.

     

    Die nächsten halbstündigen Beratungsgespräche finden am 19. März 2024 statt:

                 von        bis
    1            9:00      9:30 - vergeben
    2           9:45     10:15 - vergeben
    3          10:30     11:00 - vergeben 
    4           11:15      11:45 - vergeben
    5          12:00     12:30 - vergeben
    6          13:30     14:00 - vergeben
    7           14:15     14:45 - vergeben
    8          15:00     15:30 - reserviert
    9           15:45     16:15 - vergeben

    Hochwasseralarm- und Einsatzplanung

    Der kommunale Hochwasseralarm- und Einsatzplan ermöglicht im Ernstfall ein gezieltes, wirksames und koordiniertes Handeln.

    Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Landeskatastrophen­schutzgesetzes (LKatSG) ist die Alarm- und Einsatzplanung eine Aufgabe der Katastrophenschutz­behörden, die Kommunen sind nach § 5 LKatSG im Katastrophenschutz zur Mitwirkung verpflichtet. Darüber hinaus sind sie als Ortspolizeibehörden bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, zuständig (§ 66 Abs. 2 Polizei­gesetz).

    Grundlage der Planung ist die Analyse der Hochwasser- und Starkregengefahren in der Kommune:

    Auch den Kommunen, die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen bis zu einem bestimmten Hochwasserereignis geschützt sind, muss bewusst sein, dass ein Risiko verbleibt und die Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen unabdingbar ist.

    An der Alarm- und Einsatzplanung sind optimalerweise diejenigen beteiligt, die im Ereignisfall Verantwortung tragen. Das sind u.a. Bürgermeister*in, Ordnungsamt, Bauhof, Feuerwehr, Wasserbehörde, Hilfsorganisationen und auch die Bevölkerung.

    Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es erforderlich eine Besondere Aufbauordnung (BAO) in Anlehnung an die VwV Stabsarbeit einzurichten. Das Stabsmodell muss dabei an die Größe und die Bedürfnisse der Verwaltungseinheit angepasst werden (Empfehlung Stabsarbeit für kleinere Gemeinden, 2017).

    Im Ereignisfall bleibt in der Regel wenig Zeit, deshalb müssen in trockenen Zeiten Gefahrensituationen durchdacht und so viele Fragen wie möglich geklärt werden, z.B.

    • Wer ist wofür zuständig?
    • Was bedeuten die verschiedenen Wetterwarnungen für unsere Kommune?
    • Meldewege und Erreichbarkeiten?
    • Was sind die kritischen Objekte?
    • Wer kann uns unterstützen?

    Die WBWF bietet seit 2015 Workshops zur Hochwasseralarm- und -einsatzplanung für Kommunen in Baden-Württemberg an. Unterstützung bei der systematischen Erarbeitung von Hochwasseralarm- und Einsatzplänen bietet auch die Orientierungshilfe:

    • In 5 Schritten zum Hochwasseralarm- und Einsatzplan (PDF) - Orientierungshilfe für die Erstellung, Ergänzung und Aktualisierung von
      kommunalen Hochwasseralarm- und Einsatzplänen
      WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2006,
      Broschüre 39 Seiten mit Tabellenband
      Arbeitstabellen (PDF)

    FLIWAS

    Ein wertvolles Werkzeug für Kommunen und Verbände bei der Alarm- und Einsatzplanung ist das webbasierte Flut-Informations- und Warnsystem FLIWAS. Im Hochwasserfall kann der hohe Informations- und Kommunikationsbedarf schnell gedeckt werden. Alle relevanten Informationen, die Sie zur schnellen Lagebeurteilung benötigen, werden an einer Stelle gebündelt. Hochwasseralarm- und -einsatzpläne können mithilfe von FLIWAS automatisiert, vernetzt und auf einfache Weise aktualisiert werden. Dank zentraler Datenhaltung und Webtechnologie ist FLIWAS räumlich unabhängig und kann auf jedem PC mit Internetzugang genutzt werden.

    Mehr Informationen finden Sie auf der FLIWAS-Seite.

    Vorbereitet sein heißt Üben

    Damit im Ernstfall richtig reagiert werden kann, müssen regelmäßige Übungen, durchgeführt werden bestenfalls auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Dadurch können auch die Alarm- und Einsatzpläne in der Praxis überprüft werden.

    Materialien für die Bearbeitung des Hochwasseralarm- und Einsatzplanes

    Kommunale Hochwasseralarm- und Einsatzplanung - Skript C. Brauner

    Dies können Sie hier herunterladen.

     

    Videovorträge zum kommunalen Krisenmanagement

    © Fotos im Intro der Videovorträge: 1 Gewässerforscher - WBW Fortbildungsgesellschaft, 2 Hochwasser Schwäbisch Gmünd und 3 Flussaue - Jürgen Gerhardt

     

    Folien zu obigen Videovorträgen
     
    Musterformulare und Beispiel-HWAEP

    Ereignisauswertung und Dokumentation

    Dokumentation von Hochwasserereignissen, Setzen von Hochwassermarken

    Das Wissen über die Hochwassergefahr ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft zum Handeln. Dauerhafte Hochwassermarken tragen dazu bei, dass das Wissen nicht verlorengeht. Im Folgen­den haben wir wesentliche Aspekte für das Setzen von Hochwassermarken zusammengestellt.

    Standortwahl

    Zur Dokumentation extremer Hochwasserstände empfehlen wir, dauerhafte Marken an ausgesuchten Gebäuden, Brücken, Mauern oder sonstigen Anla­gen anzubringen. Stellen, an denen bereits Marken von früheren Hochwasserereignissen vorhanden sind, sind zu bevorzugen. Da historische Marken teilweise an Kulturdenkmälern angebracht sind oder selbst Kulturdenkmal sein können, ist das Anbringen neuer Marken im Vorfeld mit den Denkmalbehörden abzustimmen.

    Vorbereitungen

    Da bei einem Hochwasser in der Regel wenig Zeit ist, sind im Vorfeld so viele Dinge wie möglich zu klären und vorzubereiten:

    • Bereithalten der wichtigsten Arbeitsmaterialen (Fett- bzw. Kreidestifte, Farbspraydosen, Notiz­hefte, Maßbänder, Zollstöcke, Ortspläne, Gewässerkarten)
    • Festlegen und Beauftragen von ortskundigen Personen, die in einem Stadt- oder Gemeinde­gebiet die erreichten Hochwasserstände markie­ren, z. B. Mitarbeiter von kommunalen Verwal­tungen, Bauhöfen oder Angehörige der Frei-willigen Feuerwehren.
      Aus Sicherheitsgründen sind alle Tätigkeiten bei Hochwasser von mindestens zwei Personen auszuführen.

    Arbeiten während eines Ereignisses

    • Regelmäßiges Aufsuchen der im Vorfeld ausge­wählten Markierungspunkte
    • Vorläufiges Markieren der maximal erreichten Wasserstände an Häuserwänden und Grund­stücksmauern, Uhrzeit und Datum notieren, Bilddokumentation
    • Ausfüllen des Erhebungsbogens „Hochwassermarkierung“ (Download siehe unten)
    • Bilddokumentation von hochwasserrelevanten Auffälligkeiten (z. B. Stauwirkungen an nahegelegenen Brücken und Durchlässen)
    • Dokumentation der Meteorologie (Wann und wo hat es wieviel geregnet, etc.)

    Arbeiten, die unmittelbar nach Ablauf eines Hochwassers auszuführen sind

    • Einmessen der markierten Wasserstände und der Geschwemmsellinie
    • Bilddokumentation von ggf. noch nicht erfass­ten Wasserstandsmarkierungen
    • Aufnahme von Durchfeuchtungsbereichen an Bauwerken
    • Befragung von Anwohnern, Einsatzkräften der Feuerwehr oder Polizei zum konkreten Hoch­wasserverlauf

    Anbringen von Hochwassermarken

    Damit die vorläufig markierten Hochwasserzeichen bei Reinigungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen nicht wieder verloren gehen, sind an ausgewählten Punk­ten möglichst zeitnah „feste“ Hochwassermarken dauerhaft anzubringen. Die WBW Fortbildungsge­sellschaft für Gewässerentwicklung hat eine Guss-Form für eine Hochwassermarke zur landesweiten Ver­wendung anfertigen lassen. In diese Form kann das aktuelle Datum des Hochwasserereignisses eingefügt werden. Wenn Sie diese Form der Hochwassermarke nutzen möchten, melden Sie sich bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH (Tel. 0721 824489-20, info@wbw-fortbildung.de).

    Bei vorhandenen Natursteinmauern kann die Kennzeichnung eingemeißelt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Höhe der Marke unveränderlich am Gebäude fixiert ist. Ansonsten müssen dauerhafte Hochwassermarken ver­wendet werden.
    Hochwassermarken enthalten einen Markie­rungsstrich für den Wasserstand, das Datum oder die Jahreszahl und eventuell das Wort „Hochwasser“ oder „HW“. In Gemeinden, die häufiger von Hoch­wasser betroffen sind, wird empfohlen, die Markie­rungen in unterschiedlichen Farben vorzunehmen.

    Nach dem Anbringen der Marke sind folgende Arbeiten durchzuführen:

    • Einmessen der Hochwassermarke auf NN-Höhe
    • Eintragen der Hochwassermarke in Lageplan, falls möglich auf Fluss-km beziehen, Lagekoordi­naten
    • Fotodokumentation und Kurzbeschreibung
    • Ausfüllen der „Dokumentation Hochwassermarke“

    Erhebungsbögen und Dokumentation

    Hier können der Erhebungsbogen Hochwassermarkierung und die Dokumentation Hochwas­sermarke heruntergeladen werden. Mit der „Dokumentation Hochwassermarke“ können auch bereits vorhandene Hochwassermarken erfasst werden.

    Die LUBW erfasst die Hochwassermarken landes­weit für Baden-Württemberg. Bitte senden Sie eine Kopie des ausgefüllten Erhebungsbogens und der zugehörigen „Dokumentation Hochwassermarke“ per E-mail an: abteilung4.post@lubw.bwl.de oder per Post an:  Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW, Referat 43 Hydrologie, Hochwasservorhersage, PF 100163, 76231 Karlsruhe.

    Ausführlichere Informationen finden Sie im IKoNE-Heft 3 < Ereignisauswertung und Dokumentation von 2002.

    Nachsorge

    Die Kompaktinformation Hochwassernachsorge und die Checkliste für Kommunen dienen als Leitfaden, um im Ernstfall koordiniert erste Schritte nach einem Hochwasser zu ergreifen.

    Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zur Nachsorge finden Sie hier.

    Normative Grundlagen des Hochwasserkrisenmanagements finden sich in folgenden Gesetzestexten bzw. Verwaltungsvorschriften:

     

    * BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben